Kurtaxe 2024/25
Die Aufenthaltsabgabe
- Wie hoch ist die Kurtaxe pro Person?
Mit 01. Dezember 2024 wird die Kurtaxe auf € 3,50 pro Person und Nacht erhöht, Ausnahme ist Jungholz, hier bleibt die Kurtaxe bis 30. April 2025 unverändert mit Euro 2,50 pro Person und Nacht. (Preisänderungen vorbehalten)
Kinder bis 15 Jahre sind von der Kurtaxe ausgenommen. (frei bis Jahrgang 2009, pflichtig ab Jahrgang 2008 - Stand 01.01.2024)
- Wer ist abgabepflichtig?
Abgabepflichtig sind in Tirol alle Nächtigungen in
• Beherbergungsbetrieben und
• In Freizeitwohnsitzen, die nicht oder nicht nur wechselnden Gästen überlassen werden.
Die Abgabepflicht beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung
- Sind Menschen mit Behinderung mit Ausweis davon ausgenommen?
Laut Tiroler Tourismusgesetz können (Schwer-)Behinderte leider nicht von der Kurtaxe ausgenommen werden.
- Ausnahmen der Abgabepflicht:
• Im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten (Schulbestätigung)
• Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden
• Nächtigungen von Verwandten (bis Geschwisterkind)
• Nächtigungen im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert (Beispiel: Arbeiter, Filmschaffende, Reiseleiter, Busfahrer, Vertreter, etc. Sie dürfen nur dann von der Aufenthaltsabgabe befreit werden, wenn die Dauer ihres Aufenthaltes mehr als zehn Nächte beträgt!)